Leistungen

Wir können, was Sie brauchen

Haben Sie Probleme? Wir haben die Lösungen

Wir helfen Ihnen erfolgreich zu sein

Die BeWo Anlagentechnik UG & Co. KG ist im Bereich der Optimierung, Flexibilisierung und Betreuung bestehender landwirtschaftlicher und abfallvergärender Biogasanlagen tätig. Auch für den Neubau einer Biogasanlage sind wir ihr Ansprechpartner und zeigen Ihnen in einer Machbarkeitsstudie Möglichkeiten einer wirtschaftlichen Umsetzung auf.

Ganz nach Kundenwunsch, betreuen wir Ihr Projekt von der Planung bis zur Fertigstellung und begleiten notwendige Termine bei Finanzierungsinstituten, Behörden, Lieferanten und sonstigen Projektpartnern, dabei profitieren Sie von unserem breitgefächerten Lieferantennetzwerk.

Wir haben die Lösungen

Unsere Leistungen für Bestandsanlagen

Mit der Umsetzung der Energiewende und der damit verbundenen Zunahme von Wind- und Solarenergie, steigt der Anteil der fluktuierenden Energiequellen im Netz. Zudem sollen die bisher für die Residuallast zuständigen Atom- und Kohlekraftwerke in Kürze abgeschaltet werden. Dies bedeutet das der Bedarf an CO2-armen und regelbaren Kapazitäten ansteigen muss, damit auch in Zukunft die Versorgungssicherheit gewährleistet werden kann.

“Biogas ist ein fester Bestandteil der Energiewende”

Flexibilisierung und Repowering von Biogasanlagen

Ihre Anlage kann mehr! Wandeln Sie Ihre Anlage in ein flexibles Speicherkraftwerk um

In einem flexiblen Strommarkt kommt dem speicherbaren Biogas in Verbindung mit der Kraft-Wärme-Kopplung zukünftig eine ganz besondere Rolle zu. Aus diesem Grund wird seit Inkrafttreten des EEG 2012 die Flexibilisierung von Biogasanlagen mit der Flexibilitätsprämie und Direktvermarktung gefördert. Das Ziel der Flexibilitätsprämie ist es, den Anteil an der regelbaren Stromproduktion zu erhöhen, um möglichst dann viel Strom aus erneuerbaren Energien zu produzieren, wenn der Bedarf steigt.

Erst als der Gesetzgeber im EEG 2017 eine zweite Vergütungsperiode mit der Aussicht auf einen Flexibilitätszuschlag einführte, wurde merklich in wirksame Flexibilisierung mit Leistungszubau, größeren Speichern, langfristiger Wärmenutzung und marktgesteuerter Stromeinspeisung investiert.

Leider hat der Gesetzgeber bei der Novellierung des EEG 2021 die hoffnungsvollen Signale aus dem Referentenentwurf in letzter Minute getrübt. Hintergrund ist eine neue Regelung zum Flexzuschlag für Biogasanlagen. Nach dem neuen Gesetz erhalten Betreiber den Zuschlag bei der Folgeausschreibung nur für die gesteigerte Leistung, für welche während der Erstlaufzeit keine Flexprämie geltend gemacht wurde. Darüber hinaus müssen zusätzliche Anforderungen erfüllt werden, um zukünftig den Flexzuschlag in Höhe von 65 € je kW installierter Leistung zu erhalten. Je nach Restlaufzeit der Anlage, den anstehenden Investitionen und der langfristigen Planungssicherheit muss nun jeder Betreiber individuell entscheiden, welche Flexibilisierung zu welchem Zeitpunkt für seine Anlage am wirtschaftlichsten ist.

Gerne unterstützen wir Sie bei der Konzeptfindung in wirtschaftlichen, technischen und rechtlichen Fragestellungen, damit Sie auch in der Verlängerung oben mitspielen.

Was wir Ihnen bieten:

Im Rahmen eines Vorortbesuches erfolgt die genehmigungsrechtliche, technische und betriebswirtschaftliche Bestandsaufnahme ihrer Biogasanlage und ihres landwirtschaftlichen Betriebes. Dazu erhalten Sie von uns vorab eine Checkliste der von uns benötigten Unterlagen und Daten.

Mit Hilfe einer auf Kennzahlen basierenden Bewertung wird zunächst eine anlagenindividuelle Schwachstellen- bzw. Potentialanalyse durchgeführt. Somit können „kleine“ Verbesserungsmöglichkeiten hinsichtlich der Verfahrens- und Betriebsweise aufgezeigt sowie kostengünstig und zeitnah umgesetzt werden.

Auf Grundlage der erhobenen Daten und unter Berücksichtigung der strategischen Ausrichtung ihres Betriebs entwickeln wir anlagenindividuelle und intelligente Konzepte zur bestmöglichen Flexibilisierung ihrer Anlage. Dabei werden aktuelle Hemmnisse im Anlagenbetrieb ebenso wie vorhandene Wärmekonzepte und zu erwartende Rechtsanpassungen in der Planung mitberücksichtigt. Durch unser breitgefächertes Netzwerk können wir Sie bei der Flexibilisierung Ihrer Biogasanlage von A bis Z unterstützen.

Unsere Vorgehensweise:

  • Flex-Analyse mit Variantenvergleich und Darstellung der Erlöserwartungen und Kosteneinsparpotentiale
  • Machbarkeitsprüfung Wärmenutzung
  • Prüfung der technischen und genehmigungsrechtlichen Durchführbarkeit (Netzverträglichkeitsprüfung)
  • Auslegungsplanung für Gas-/Wärmespeicher, Rohrleitungsplanung und Gärrestlagerkapazität
  • Darstellung der Investitionskosten durch Anfrage bei potentiellen Lieferanten (nach Abstimmung)
  • Wirtschaftlichkeitsbetrachtung in Bezug auf Restlauf- und Verlängerungszeit
  • Unterstützung bei der Stromvermarktung und optimierten Fahrplansteuerung
  • Unterstützung bei der Einholung von Gutachten, Zertifikaten und Genehmigungen

Wir sehen die Flexibilisierung und die damit verbundene Umwandlung in ein regeneratives Speicherkraftwert gleichzeitig auch als Chance um die Effektivität der Anlage (Repowering) zu verbessern und somit einen wirtschaftlichen Anlagenbetrieb über das EEG hinaus sicherzustellen.

Ihre Chancen der Flexibilisierung:

  • Wirkungsgradverbesserung durch effizientere BHKW (Einsparung von Substraten)
  • Reduzierung der BHKW-Wartungskosten aufgrund geringerer Laufzeiten
  • Entspannter Betrieb der Anlage durch vorhandene Redundanz
  • Optimierung der Wärmenutzung und des KWK-Bonus durch saisonale Fütterung
  • Erlöse durch Flexibilitätsprämie
  • EPEX-Zusatzerlöse durch optimierten Fahrplan

Flexprojekte sind komplex und hinsichtlich ihrer Investitionssummen oftmals mit dem Bau einer Neuanlage vergleichbar. Daher werden die Kreditgeber bzw. Genehmigungsbehörden genau hinschauen, welche Vorhaben sie finanzieren bzw. genehmigen. Gerne unterstützen wir Sie bei der Vorstellung Ihres Projektes durch Erstellung von Projektskizzen/Tischvorlagen und Teilnahme an Vorgesprächen.

Die Anschlussförderung nach dem EEG bittet für Anlagenbetreiber nun wieder die Möglichkeit in eine sinnvolle Wärmenutzung zu investieren. Primäres Ziel muss dabei sein für die klimafreundliche Biogaswärme einen fairen Preis zu erzielen, um somit die Abschaffung des KWK-Bonus ausgleichen und in Zukunft erfolgreich an der Ausschreibung teilnehmen zu können. Durch eine saisonale Anpassung der Fütterung kann die Wärmeerzeugung zugleich an die Heizbedarfskurve angepasst werden. Somit können Spitzenlastkessel eingespart und finanzielle Mehrerlöse durch Versorgungssicherheit generiert werden. Wenn Sie noch keine ertragreiche Wärmenutzung haben, dann bietet sich nun wieder die Chance in ein Nahwärmenetz oder eine Nachverstromung zu investieren.

Wir haben die LösungeN

Unsere Leistungen für Neuanlagen

Auch wenn das EEG 2021 für die Biogasbranche und für den Neubau von Anlagen auf den ersten Blick nur ein kleiner Hoffnungsschimmer zu sein scheint, kann zukünftig die Investition in eine Biogasanlage, eine Güllekleinanlage, einen Satellitenstandort oder ein Biomethan-BHKW unter bestimmten Rahmenbedingungen und für bestimmte Betriebstypen wirtschaftlich wieder sehr interessant sein. Hierzu haben wir zusammen mit Herstellern und Landwirten innovative und maßgeschneiderte Anlagenkonzepte für unterschiedliche Betriebszweige entwickelt.

“Probleme sind nichts anderes als ein Weckruf an die Kreativität”

Der Fokus unserer Konzepte liegt dabei nicht nur auf der Produktion von Strom und Wärme auf Basis von Wirtschaftsdünger. Vielmehr betrachten wir Anlagenkonzepte ganzheitlich und sehen die Biogasanlage als eine Art Nährstoffdrehscheibe, um die bestehenden und zukünftigen Anforderungen der Düngeverordnung zu lösen und gleichzeitig die Gesamtwertschöpfung und die Entwicklungsfähigkeit des Betriebes zu erhöhen.

Die Sondervergütungsklasse für so genannte Güllekleinanlagen wurde mit dem EEG 2012 eingeführt, um die Nutzung von Gülle und Mist in landwirtschaftlichen Biogasanlagen im Sinne des Klimaschutzes über eine attraktive Förderung weiter anzukurbeln. Durch die Novellierung der Düngeverordnung, die Umstellung auf ökologische Landwirtschaft und den Bau von Tierwohlställen mit dem damit verbundenen Anfall von Festmist wird diese Sondervergütungsklasse für viehhaltende Betriebe zukünftig weiter an Bedeutung gewinnen.

Die hohe Akzeptanz, die diese Kleinanlagen sowohl in der Bevölkerung als auch in der Politik genießen, spiegelt sich auch in der Novellierung des EEG wieder.

Gülle-Kleinanlagen im EEG 2021

Im EEG 2021 ist für die Gruppe der sogenannten Güllekleinanlagen die spezielle Vergütung für den erzeugten Strom fortgeschrieben worden. Der Strom aus diesen Anlagen wird mit einem Basisvergütungssatz von 22,23 ct./kWh vergütet, wobei die jährliche Degression ab dem 01. Juli 2022  0,5 % pro Jahr beträgt. Zukünftig unterscheidet man zwischen:

Bleibt man bei der Anlagenplanung unter dem Grenzwert von 100 kW, so kann die Anlage diese Leistung unbegrenzt fahren und bekommt die Sondervergütung für die komplette eingespeiste Strommenge ausbezahlt.

Für diese Anlagen gilt, dass deren Jahresdurchschnittsleistung auf 50 % der installierten Leistung begrenzt ist. Somit können bei maximaler Auslastung dennoch nur 75 kW pro Jahr im Dauerbetrieb eingespeist und vergütet werden. Als Ausgleich erhalten diese Anlagen zukünftig den Flexibilitätszuschlag.

Zudem beinhaltet § 88 b EEG 2021 die Verordnungsermächtigung zur Einführung einer Anschlussregelung für Gülleanlagen. Konkret bedeutet dies, dass das Bundeswirtschaftsministerium ermächtigt wird, im Einvernehmen mit dem Bundeslandwirtschaftsministerium, über eine Verordnung eine neue Anschlussregelung für bestehende Biogasanlagen einzuführen. Dies zielt besonders auf Biogasanlagen ab, die mindestens 80 % Gülle einsetzen und maximal 150 kW elektrische Leistung installiert haben.

Synergieeffekte für Ihren Betrieb

Neben den positiven Auswirkungen für den Umwelt- und Klimaschutz, können durch die Vergärung von Gülle, Mist und Futterresten betriebliche Probleme gelöst und Synergieeffekte für weitere Betriebszweige erzielt werden:

  • Bedarfsgerechte Düngung durch höheren Anteil an schnell pflanzenverfügbarem Ammoniumstickstoff
  • Verbesserte Fließfähigkeit sorgt für geringere Futterverschmutzung und reduziert das Risiko von Ätzschäden
  • Vergärung führt zu einer Hygienisierung der Gülle, da Krankheitserreger und Unkrautsamen stark reduziert werden
  • Erosionsschutz und Erhalt der Biodiversität durch Anbau von Zweitfrüchten und Wildpflanzenmischungen
  • Schließung des Nährstoffkreislauf im Ökolandbau durch die energetische Verwertung von Kleegras.
  • Verwertung von Futter- und Silagereste zur Optimierung des Futtermanagements
  • Trocknung von feuchten Erntegütern (Getreide, Heu) in den Sommermonaten
  • Verfügbarkeit von Wärme für die Schweine- und Geflügelhaltung
  • Feste Vergütungsstruktur als Ausgleich für starke Einkommensschwankungen in der Tierhaltung.
  • Vergärung von Wirtschaftsdüngern verbessert die Klimabilanz in der Landwirtschaft
  • Reduzierung der Ammoniakemission zur Einhaltung der NEC-Richtlinie
  • Geringere Geruchsbelästigung vermindert Konfliktpotenzial zwischen Landwirtschaft und Bevölkerung
  • Anforderungen der Düngeverordnung (Lagerdauer, Zwischenfrüchte) können durch den Bau einer Gülleanlage mit Mehrwert genutzt werden
  • Sie benötigen zusätzlichen Lagerraum um die Anforderungen der Düngeverordnung einzuhalten?
  • Sie planen einen Neubau oder Umbaumaßnahmen im Rahmen der Tierwohls?
  • Sie möchten Ihre Erträge im Ökolandbau optimieren?
  • Sie überlegen Ihre bestehende BGA nach Ende des EEG als Gülleanlage weiterzubetreiben?

Veredeln Sie Ihre Wirtschaftsdünger!

  • Sie benötigen zusätzlichen Lagerraum um die Anforderungen der Düngeverordnung einzuhalten?
  • Sie planen einen Neubau oder Umbaumaßnahmen im Rahmen der Tierwohls?
  • Sie möchten Ihre Erträge im Ökolandbau optimieren?
  • Sie überlegen Ihre bestehende BGA nach Ende des EEG als Gülleanlage weiterzubetreiben?

Dann setzen Sie sich mit uns in Verbindung!

Unser Team entwickelt mit Ihnen ein individuelles wirtschaftliches und umweltfreundliches Anlagenkonzept, welches hinsichtlich der vorhandenen Betriebsstrukturen und der verfügbaren Kapazitäten optimal auf Ihren Betrieb abgestimmt ist. Dabei betrachten wir den landwirtschaftlichen Betrieb ganzheitlich und versuchen Synergien hinsichtlich der verschiedenen Betriebszweige zu schaffen.

Unsere Erfahrungen haben gezeigt, dass gerade im Bereich kleiner landwirtschaftlicher Anlagen ein erhöhter Bedarf an neutraler Beratung besteht. Dies liegt daran, dass Anlagen dieser Art einen Betriebszweig darstellen, der zusätzlich zu einer größeren Tierhaltungsanlage und zum zugehörigen Pflanzenbau errichtet und betrieben werden soll.

Als unabhängiger Berater unterstützen wir Sie bei der Planung bis zur Inbetriebnahme der Anlage, damit Sie Ihren Fokus nicht aus den Augen verlieren.

Alles ist machbar, aber nicht alles ist wirtschaftlich sinnvoll

Ihm Rahmen einer Machbarkeitsanalyse werden unter anderem technische Lösungen und mögliche alternative Konzepte für das Projekt geprüft und die betriebswirtschaftliche, organisatorische und ökonomische Machbarkeit bzw. das Projektrisiko bewertet.

Hierzu werden im Zuge einer Vor-Ort-Begehung die betrieblichen Parameter untersucht, persönliche Wünsche erfragt und der potentielle Anlagenstandort hinsichtlich Netzanschluss, Infrastruktur, Wärmekonzept und gesetzlicher Anforderungen analysiert. Anschließend erarbeiten wir hinsichtlich der Fragen der Energienutzung sowie der Gärrestbehandlung ein sinnvolles Anlagenkonzept und stimmen die grundsätzlichen Genehmigungsprozesse mit den Behörden ab.

Anhand der zu verfügbaren Substrate und deren Bereitstellungskosten, den zu erwartenden Kosten für Abschreibung und Betrieb der Anlage sowie der zu erwartenden Erlöse wird eine erste ökonomische Bewertung des Projektes erstellt. Dabei ist es uns als unabhängiger Berater besonders wichtig, dass Sie nicht nur die Chancen sondern auch die Risiken für ihren Betrieb kennenlernen.

Sie haben sich für den Bau einer Biogasanlage entschieden? Gerne unterstützen wir sie sowohl beratend als auch federführend bei der Realisierung ihres Projektes. Durch unsere langjährige Praxiserfahrung können wir sämtliche Bereiche von der Ausschreibung, Genehmigung bis zum Bau und der Inbetriebnahme der Biogasanlage, sowie die Finanzierung und Beantragung von Fördermöglichkeiten mit unserem Fachwissen abdecken.

Wir sehen uns hierbei in der Rolle des Netzwerkers, der die einzelnen Schnittstellen und Gewerke miteinander verbindet, Lösungsvorschläge erarbeitet, um somit Verzögerungen und zusätzliche Kosten zu vermeiden. Durch unsere herstellerunabhängige Beratung und Konzeption sind wir hinsichtlich der Auswahl der Anlagenhersteller und -komponenten vollkommen flexibel.

Von Ausschreibung bis Zertifizierung alles aus einer Hand

Als Partner der Biogasanlagenbetreiber bieten wir zusätzliche Dienstleistungen in mehreren Bereichen rund um den Betrieb Ihrer Biogasanlage an.

Wir arbeiten seit Jahren mit qualifizierten Partnern zusammen und möchten, dass auch Sie von unserem Netzwerk profitieren.

Wir haben die Lösungen

Weitere Dienstleistungen

Dank unserer langjährigen Erfahrungen im Bereich Biogas können wir eine Vielzahl von branchenbezogenen Dienstleistungen anbieten

Eine wesentliche Voraussetzung für eine Projektfinanzierung ist die positive Bewertung einer Machbarkeitsstudie bzw. Potentialanalyse. Der Inhalt und die Ergebnisse der Machbarkeitsbewertung können unter anderem auch potentielle Kreditgeber von der technischen und wirtschaftlichen Realisierbarkeit sowie der Kreditwürdigkeit des Projektes überzeugen.

Besonders im Bereich der Flexibilisierung und der komplexen Erlössituation hinsichtlich des EEG 2021 bedarf es oftmals einer umfangreichen Aufklärungs- und Überzeugungsarbeit bei Banken und Finanzierungspartnern. Auf Wunsch begleiten wir Sie bei Bankterminen und unterstützen sich hinsichtlich wirtschaftlicher, technischer und rechtlicher Fragestellungen mit Präsentationen und Unterlagen.

Auch wenn Sie schon eine Hausbank haben, helfen wir Ihnen gern beim Einholen alternativer Angebote.

Eine zeitnahe Realisierung Projektumsetzung scheitert in den meisten Fällen an fehlenden Unterlagen/Gutachten und der damit verzögerten Zustellung des Genehmigungsbescheids. Aus diesem Grund empfehlen wir bereits frühzeitig mit der Genehmigungsbehörde Kontakt aufzunehmen, um in einem ersten Gespräch das Projekt im Ganzen vorzustellen und die für die Genehmigung erforderlichen Anforderungen und Unterlagen zu besprechen.

Gerne unterstützen wir Sie mit unserer Erfahrung beim Einholen von Unterlagen und sorgen für eine reibungslose Kommunikation unter den beteiligten Projektpartnern.

Die verschärften Anforderungen der Düngeverordnung stellen die landwirtschaftliche Flächenbewirtschaftung insgesamt – und insbesondere in belasteten Gebieten – vor massive Herausforderungen. Die bedarfsgerechte Düngung wird unterbunden, der Einsatz von organischen Düngemitteln weiter eingeschränkt und damit der Einsatz von Mineraldüngern forciert. Mit dieser einhergehenden Unterbrechung organischer Kreisläufe sind speziell Betreiber von Biogasanlagen mit der Rückführung der aus den Pflanzen entnommenen Nährstoffe besonders hart betroffen.

Dies hat zur Folge, dass die Gärrestaufbereitung und -vermarktung mittlerweile eine immer größere Rolle einnimmt. Durch die Aufbereitung können nicht nur Lager- und Ausbringkosten gesenkt, sondern auch die Wirksamkeit der organischen Düngemittel gesteigert und somit der Zukauf von Mineraldünger vermieden werden. Nutzen Sie ihre Biogasanlage als „Drehscheibe für Nährstoffe“ und werden sie zugleich Systemdienstleister für die Landwirtschaft.

Wenn sich die erste 20-jährige Vergütungsperiode dem Ende nähert, müssen sich Anlagenbetreiber, die ihre Biogasanlage noch weiter betreiben wollen, um eine Anschlussförderung bemühen. Der Zuschlag zur Anschlussförderung muss in einem hochformellen Ausschreibungsprozess bei der Bundesnetzagentur erlangt werden. Bereits kleine Formfehler führen direkt zum Ausschluss des Gebots. Wir bieten Ihnen die komplette Abwicklung des Ausschreibungsprozesses an, damit Sie den Übergang in die zweite Förderperiode ohne Probleme meistern.

Neben den Substratkosten spielen die Energiekosten eine entscheidende Rolle um die Wirtschaftlichkeit einer Biogasanlage zu verbessern. Dabei wird der Strompreis nicht nur vom Arbeitspreis sondern maßgeblich auch vom Leistungspreis bestimmt. Beim Leistungspreis zählt die höchste bezogene Last innerhalb eines Kalenderjahres. 15 Minuten mit hohem Verbrauch können Mehrkosten von mehreren tausend Euro im Jahr bedeuten.

Mit Hilfe der Eigenstrom- und Lastganganalyse werden zunächst die Lastgänge der Anlage und der Stromverbrauch analysiert und untersucht. In einem weiteren Schritt werden die wesentlichen Verbraucher vor Ort gemessen und mit Hilfe eines intelligenten Lastmanagement so getaktet, dass ein gleichzeitiges Anlaufen von Großverbrauchern verhindert wird.

Zudem beinhaltet das vor kurzem beschlossene Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG 2021) insbesondere für den Betrieb von Solarstromanlagen deutliche Verbesserungen. So wird der Eigenverbrauch aus Alt- und Neuanlagen bis einschließlich 30 kWp von der EEG-Umlage befreit. Ähnlich wie zuvor bei der Zehn-Kilowatt-Grenze gilt die Befreiung aber nur für limitierte Strommengen: 30 Megawattstunden pro Jahr. Somit kann zukünftig ein beträchtlicher Teil des Stromverbrauchs der Anlage mit günstigen PV-Strom abgedeckt werden.

Gerne helfen wir Ihnen, den Energieverbrauch Ihrer Anlage zu optimieren und Energie zu sparen.

haben Sie Fragen zu IHRER Anlage?

Kontaktieren Sie unsere Biogasexperten!

  • Kann ich die Energieproduktion meiner Anlage saisonal anpassen?
  • Erhalte ich den Flexzuschlag in der Folgeausschreibung, wenn ich bereits die Flexprämie beantragt habe?
  • Welche Mehrerlöse kann ich durch bedarfsgerechte Stromerzeugung erzielen?
  • Wie kann meine Biogasanlage als Nährstoffdrehscheibe fungieren?
  • Welche technischen Anpassung sind für einen flexiblen Anlagenbetrieb notwendig?
  • Wann ist der richtige Zeitpunkt für die Flexibilisierung der Anlage?
  • Welche genehmigungsrechtlichen Anforderung entstehen durch eine Flexibilisierung der Anlage?
  • Für welche Betriebe kann der Neubau einer BGA hinsichtlich EEG 2021 lukrativ sein?