Leistungen
Wir können, was Sie brauchen
Haben Sie Probleme? Wir haben die Lösungen
Wir helfen Ihnen erfolgreich zu sein
Die BeWo Anlagentechnik UG & Co. KG ist im Bereich der Optimierung, Flexibilisierung und Betreuung bestehender landwirtschaftlicher und abfallvergärender Biogasanlagen tätig. Auch für den Neubau einer Biogasanlage sind wir ihr Ansprechpartner und zeigen Ihnen in einer Machbarkeitsstudie Möglichkeiten einer wirtschaftlichen Umsetzung auf.
Ganz nach Kundenwunsch, betreuen wir Ihr Projekt von der Planung bis zur Fertigstellung und begleiten notwendige Termine bei Finanzierungsinstituten, Behörden, Lieferanten und sonstigen Projektpartnern, dabei profitieren Sie von unserem breitgefächerten Lieferantennetzwerk.
Wir haben die Lösungen
Unsere Leistungen für Bestandsanlagen
Mit der Umsetzung der Energiewende und der damit verbundenen Zunahme von Wind- und Solarenergie, steigt der Anteil der fluktuierenden Energiequellen im Netz. Zudem sollen die bisher für die Residuallast zuständigen Atom- und Kohlekraftwerke in Kürze abgeschaltet werden. Dies bedeutet das der Bedarf an CO2-armen und regelbaren Kapazitäten ansteigen muss, damit auch in Zukunft die Versorgungssicherheit gewährleistet werden kann.
“Biogas ist ein fester Bestandteil der Energiewende”
Flexibilisierung und Repowering von Biogasanlagen

Ihre Anlage kann mehr! Wandeln Sie Ihre Anlage in ein flexibles Speicherkraftwerk um
In einem flexiblen Strommarkt kommt dem speicherbaren Biogas in Verbindung mit der Kraft-Wärme-Kopplung zukünftig eine ganz besondere Rolle zu. Aus diesem Grund wird seit Inkrafttreten des EEG 2012 die Flexibilisierung von Biogasanlagen mit der Flexibilitätsprämie und Direktvermarktung gefördert. Das Ziel der Flexibilitätsprämie ist es, den Anteil an der regelbaren Stromproduktion zu erhöhen, um möglichst dann viel Strom aus erneuerbaren Energien zu produzieren, wenn der Bedarf steigt.
Erst als der Gesetzgeber im EEG 2017 eine zweite Vergütungsperiode mit der Aussicht auf einen Flexibilitätszuschlag einführte, wurde merklich in wirksame Flexibilisierung mit Leistungszubau, größeren Speichern, langfristiger Wärmenutzung und marktgesteuerter Stromeinspeisung investiert.
Leider hat der Gesetzgeber bei der Novellierung des EEG 2021 die hoffnungsvollen Signale aus dem Referentenentwurf in letzter Minute getrübt. Hintergrund ist eine neue Regelung zum Flexzuschlag für Biogasanlagen. Nach dem neuen Gesetz erhalten Betreiber den Zuschlag bei der Folgeausschreibung nur für die gesteigerte Leistung, für welche während der Erstlaufzeit keine Flexprämie geltend gemacht wurde. Darüber hinaus müssen zusätzliche Anforderungen erfüllt werden, um zukünftig den Flexzuschlag in Höhe von 65 € je kW installierter Leistung zu erhalten. Je nach Restlaufzeit der Anlage, den anstehenden Investitionen und der langfristigen Planungssicherheit muss nun jeder Betreiber individuell entscheiden, welche Flexibilisierung zu welchem Zeitpunkt für seine Anlage am wirtschaftlichsten ist.
Gerne unterstützen wir Sie bei der Konzeptfindung in wirtschaftlichen, technischen und rechtlichen Fragestellungen, damit Sie auch in der Verlängerung oben mitspielen.
Was wir Ihnen bieten:
Wir haben die LösungeN
Unsere Leistungen für Neuanlagen
Auch wenn das EEG 2021 für die Biogasbranche und für den Neubau von Anlagen auf den ersten Blick nur ein kleiner Hoffnungsschimmer zu sein scheint, kann zukünftig die Investition in eine Biogasanlage, eine Güllekleinanlage, einen Satellitenstandort oder ein Biomethan-BHKW unter bestimmten Rahmenbedingungen und für bestimmte Betriebstypen wirtschaftlich wieder sehr interessant sein. Hierzu haben wir zusammen mit Herstellern und Landwirten innovative und maßgeschneiderte Anlagenkonzepte für unterschiedliche Betriebszweige entwickelt.
“Probleme sind nichts anderes als ein Weckruf an die Kreativität”
Der Fokus unserer Konzepte liegt dabei nicht nur auf der Produktion von Strom und Wärme auf Basis von Wirtschaftsdünger. Vielmehr betrachten wir Anlagenkonzepte ganzheitlich und sehen die Biogasanlage als eine Art Nährstoffdrehscheibe, um die bestehenden und zukünftigen Anforderungen der Düngeverordnung zu lösen und gleichzeitig die Gesamtwertschöpfung und die Entwicklungsfähigkeit des Betriebes zu erhöhen.
Die Sondervergütungsklasse für so genannte Güllekleinanlagen wurde mit dem EEG 2012 eingeführt, um die Nutzung von Gülle und Mist in landwirtschaftlichen Biogasanlagen im Sinne des Klimaschutzes über eine attraktive Förderung weiter anzukurbeln. Durch die Novellierung der Düngeverordnung, die Umstellung auf ökologische Landwirtschaft und den Bau von Tierwohlställen mit dem damit verbundenen Anfall von Festmist wird diese Sondervergütungsklasse für viehhaltende Betriebe zukünftig weiter an Bedeutung gewinnen.
Die hohe Akzeptanz, die diese Kleinanlagen sowohl in der Bevölkerung als auch in der Politik genießen, spiegelt sich auch in der Novellierung des EEG wieder.

Gülle-Kleinanlagen im EEG 2021
Im EEG 2021 ist für die Gruppe der sogenannten Güllekleinanlagen die spezielle Vergütung für den erzeugten Strom fortgeschrieben worden. Der Strom aus diesen Anlagen wird mit einem Basisvergütungssatz von 22,23 ct./kWh vergütet, wobei die jährliche Degression ab dem 01. Juli 2022 0,5 % pro Jahr beträgt. Zukünftig unterscheidet man zwischen:
Synergieeffekte für Ihren Betrieb
Neben den positiven Auswirkungen für den Umwelt- und Klimaschutz, können durch die Vergärung von Gülle, Mist und Futterresten betriebliche Probleme gelöst und Synergieeffekte für weitere Betriebszweige erzielt werden:
Veredeln Sie Ihre Wirtschaftsdünger!
Dann setzen Sie sich mit uns in Verbindung!
Unser Team entwickelt mit Ihnen ein individuelles wirtschaftliches und umweltfreundliches Anlagenkonzept, welches hinsichtlich der vorhandenen Betriebsstrukturen und der verfügbaren Kapazitäten optimal auf Ihren Betrieb abgestimmt ist. Dabei betrachten wir den landwirtschaftlichen Betrieb ganzheitlich und versuchen Synergien hinsichtlich der verschiedenen Betriebszweige zu schaffen.
Unsere Erfahrungen haben gezeigt, dass gerade im Bereich kleiner landwirtschaftlicher Anlagen ein erhöhter Bedarf an neutraler Beratung besteht. Dies liegt daran, dass Anlagen dieser Art einen Betriebszweig darstellen, der zusätzlich zu einer größeren Tierhaltungsanlage und zum zugehörigen Pflanzenbau errichtet und betrieben werden soll.
Als unabhängiger Berater unterstützen wir Sie bei der Planung bis zur Inbetriebnahme der Anlage, damit Sie Ihren Fokus nicht aus den Augen verlieren.